Arbeitsmarkt & Arbeitsrecht
Erste Reformen bringen einen Ansatz von westlichen Standards
Der Arbeitsmarkt in China braucht noch viele Veränderungen. Das Arbeitsrecht in China nähert sich nach einigen Reformen inzwischen ein wenig westlichen Standards an, doch es sind noch weitere Neuerungen nötig, um weltweit anerkannt zu werden.
Kettenarbeitsverträge auf dem Arbeitsmarkt sind nun endgültig verboten
Seit Januar 2008 existiert in China ein Arbeitsrecht, ergänzt durch das „Labour Contract Law". Das Arbeitsrecht spricht offen das Verbot von Kettenarbeitsverträgen aus und sieht vor, dass Arbeitsverträge immer schriftlich verfasst werden müssen. Das ist eine große Erleichterung auf dem Arbeitsmarkt und für chinesische Arbeitnehmer. Auch sind in dem Arbeitsrecht Flächentarifverträge verankert, und es gibt Wettbewerbsklauseln für Angestellte in gehobener Stellung. Doch das wichtigste sind die Veränderungen rund um das Thema Kündigung. Für den chinesischen Arbeitsmarkt sind dies wichtige Schritte.
Die wichtigste Änderung auf Chinas Arbeitsmarkt ist der Kündigungsschutz
Arbeitnehmer in China haben lange auf den Kündigungsschutz gewartet und sind nun etwas besser gewappnet gegen unbegründete Entlassungen. Zudem haben Arbeitnehmer nun auch das Recht selbst zu kündigen. Allerdings müssen dafür triftige Gründe vorliegen. Das können zum Beispiel die Nichtbeachtung der gesetzlichen Rechte sein oder wenn der Arbeitgeber keine Sozialleistungen abführt. Einen besonderen Schutz gibt es zudem für ältere Arbeitnehmer. Wer länger als 15 Jahre beschäftigt ist und fünf Jahre vor dem Eintritt in die Rente steht, der kann nicht gekündigt werden.
China ist trotz vieler Einschränkungen und Schwierigkeiten ein idealer Wirtschaftsstandort. Die geringen Lohn- und Produktionskosten locken jährlich zahlreiche ausländische Unternehmen und Investoren an. Das wirtschaftliche Interesse an China wird immer größer und beflügelt so den Arbeitsmarkt. Das lässt auf eine gute Zukunft hoffen.
( Carina Tietz )
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